1. Einkommenssteuerpflicht in Österreich

Laut §1 Abs 1 EStG sind nur natürliche Personen – Menschen – einkommenssteuerpflichtig. Die juristischen Personen, zum Beispiel Kapitalgesellschaften müssen nie Einkommenssteuer bezahlen sondern Körperschaftssteuer (Kapitel 14)

Es gibt zwei Arten von Einkommenssteuerpflicht in Österreich: beschränkte und unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht.

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