7. Die Kostenstellenrechnung

In der Kostenstellenrechnung geht es darum:

  • die Kosten der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen zu verteilen
  • und die Gemeinkosten von den Einzelkosten (bzw. Stunden oder Aufträgen) abhängig darzustellen, das heißt, dass man immer wissen will, wie viele Gemeinkosten im Verhältnis zur Bezugsgröße (Einzelkosten, Anzahl der Stunden oder Aufträge) anfallen. Der Prozentanteil, den die Gemeinkosten von der Bezugsgröße ausmachen, heißt Zuschlagssatz. 

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