Fall 1.1

Klara findet auf der Webseite eines Elektronikhändlers das Sonderangebot von 300 Euro über tollen Fernseher, den sie sich schon lange kaufen wollte. Sofort schickt Klara eine Nachricht an den Elektronikhändler, in der sie ihm mitteilt, dass sie diesen Fernseher unbedingt zu dem ausgeschriebenen Preis kaufen möchte. Kurze Zeit später erhält sie eine Antwort vom Elektronikhändler, der ihr sagt, dass der Fernseher zu dem Zeitpunkt ihrer Anfrage schon vergriffen war und sie ihn daher leider nicht mehr über seine Webseite erwerben kann. Klara ist enttäuscht und fragt sich, ob sie den Fernseher trotzdem von diesem Elektronikhändler einfordern kann?