1.1. Angebot

Angebot beinhaltet die Menge von Gütern oder die spezifische Dienstleistung, die angeboten wird. 

Angebote sind empfangsbedürftig. Das bedeutet, dass die Angebote vom Anbotsteller geändert oder storniert werden können, bis das Angebot die Dispositionssphäre des Empfängers erreicht. 

Beispiel: Hans will sein Fahrrad für 100 Euro verkaufen. Er schickt einen Brief an Lena, von der er glaubt, dass sie sich für das Fahrrad interessieren könnte. Der Brief landet einige Tage später in Lenas Postkasten. Da sie allerdings zu dieser Zeit nicht zu Hause ist, erhält sie den Brief nicht.

In diesem Fall handelt es sich um ein gültiges Angebot, weil sich der Brief, auch wenn Lena ihn noch nicht vorgefunden hat, schon in ihrer Dispositionssphäre befindet. 

Achtung! Alle Angebote müssen an eine bestimmte Person gerichtet sein. Alles, was nicht persönlich erfolgt wird nicht als Angebot gewertet. 

So sind beispielsweise Werbungen in Schaufenstern, Rabattcodes im Internet, Flyer oder ähnliches, keine Angebote.  

Die weiteren zwei Voraussetzungen für ein gültiges Angebot sind:

·      Inhalt: Warenbezeichnung, Menge und Preis 

·      Bindungsdauer: Wird primar von Anbotsteller bestimmt. Falls der Anbotsteller keine Frist setzt, ist wichtig, ob das Angebot unter Anwesenden oder Abwesenden gestellt wird:

  • Unter Anwesenden: Angebot gilt unverzüglich, d.h. die Entscheidung (Annahme) muss während des Gesprächs getroffen werden
  • Unter Abwesenden: Angebot gilt nach zweimaliger Beförderungsstrecke (Senden und Zurückssenden) + angemessene Überlegungsfrist

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