1.2 Annahme

Nachdem ein gültiges Angebot gestellt wird muss die Person, die das Angebot erhalten hat,  das Angebot annehmen oder ablehnen. 

Wenn der Angebotsempfänger dem Angebot zustimmt, spricht man von einer Willensübereinstimmung, wodurch einen Rechtsgeschäft bzw. Vertrag zustande kommt. 

Achtung! Wenn der Angebotsempfänger einen anderen Preisvorschlag macht (z.B Vereinbarung), dann stellt er ein neues Angebot. Dieses neue Angebot nennt man Gegenangebot. In diesem Fall muss der ursprüngliche Anbotsteller das Gegenangebot annehmen, damit ein Vertrag zustande kommt. 

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