1.3 Option zur unbeschränkten Steuerpflicht (§1 Abs 4 EStG)

Option zur unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 4 EStG ermöglicht es beschränkt steuerpflichtigen Personen, unter bestimmten Voraussetzungen wie unbeschränkt steuerpflichtige behandelt zu werden. Diese Regelung zielt vor allem darauf ab, Personen, die in Österreich nur begrenzte Einkünfte erzielen, aber ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, eine steuerliche Gleichbehandlung zu gewähren.

Diese Option ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  1. Die betreffende Person muss Bürger eines EU-/EWR-Landesraumes sein.
  2. Ihre Einkünfte aus Österreich müssen mindestens 90 % ihres weltweiten Einkommens ausmachen oder die nicht in Österreich besteuerten Einkünfte dürfen einen Betrag von 12.465 Euro nicht überschreiten.

Durch die Ausübung der Option wird die Person in Bezug auf das gesamte Einkommen, das in Österreich erzielt wurde, wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Person behandelt. Dies kann Vorteile bringen, da bestimmte Abzüge, Freibeträge oder Familienleistungen, die nur für unbeschränkt Steuerpflichtige gelten, ebenfalls in Anspruch genommen werden können.

Beispiel: Petra wohnt in Deutschland und arbeitet dort, hat jedoch nur Kapitalerträge aus Österreich in Höhe von 15.000 Euro. Da diese Einkünfte mehr als 90 % ihres weltweiten Einkommens ausmachen, kann sie sich dafür entscheiden, in Österreich die Option zur unbeschränkten Steuerpflicht auszuüben. Dadurch kann sie etwaige Steuervergünstigungen oder Freibeträge nutzen, die für unbeschränkt steuerpflichtige Personen gelten.

Die Ausübung dieser Option muss in der Steuererklärung beantragt werden und unterliegt der Prüfung der österreichischen Finanzbehörden.

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