Back to Course

Steuerrecht

0% Complete
0/0 Steps
  1. Willkommen in Steuerrecht - Wichtige Infos
  2. Coffee Corner - 09.10.2025
  3. 1. Einkommenssteuerpflicht in Österreich
    3 Topics
    |
    3 Quizzes
  4. 2. Steuerobjekt bei Einkommenssteuer
  5. 3. Einkunftsarten
    3 Topics
    |
    1 Quiz
  6. 4. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§27 EStG)
    4 Topics
    |
    2 Quizzes
  7. 5. Sonstige Einkünfte (§29 EStG)
    4 Topics
    |
    3 Quizzes
  8. 6. Gewinnermittlungsarten
    4 Topics
    |
    2 Quizzes
  9. 7. Bewertung (§5 Abs 1 EStG)
    8 Topics
    |
    1 Quiz
  10. 8. Bewertung (§4 Abs 3 EStG)
  11. 9. Pauschalierung
    2 Topics
    |
    1 Quiz
  12. 10. Werbungskosten
    2 Topics
    |
    1 Quiz
  13. 11. Abziehbare Ausgaben
    2 Topics
    |
    1 Quiz
  14. 12. Steuertarif
  15. 13. Körperschaftssteuer
    8 Topics
    |
    2 Quizzes
  16. 14. Unternehmer in UStG
    3 Topics
    |
    1 Quiz
  17. 15. Steuerbare Umsätze
    4 Topics
    |
    1 Quiz
  18. 16. Ort der Lieferung & sonstigen Leistung
    2 Topics
    |
    1 Quiz
  19. 17. Bemessungsgrundlage
    3 Topics
  20. 18. Echte/ Unechte Steuerbefreiungen
    2 Topics
    |
    1 Quiz
  21. 19. Steuersätze
    3 Topics
    |
    1 Quiz
  22. 20. Rechnung
    2 Topics
    |
    1 Quiz
  23. 21. Vorsteuerabzug
    3 Topics
    |
    1 Quiz
  24. 22. Steuerschuldner
    3 Topics
    |
    1 Quiz
  25. 23. Binnenmarkt
    3 Topics
    |
    1 Quiz
Lesson 3, Topic 3
In Progress

1.3 Option zur unbeschränkten Steuerpflicht (§1 Abs 4 EStG)

Lesson Progress
0% Complete

Option zur unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 4 EStG ermöglicht es beschränkt steuerpflichtigen Personen, unter bestimmten Voraussetzungen wie unbeschränkt steuerpflichtige behandelt zu werden. Diese Regelung zielt vor allem darauf ab, Personen, die in Österreich nur begrenzte Einkünfte erzielen, aber ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, eine steuerliche Gleichbehandlung zu gewähren.

Diese Option ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  1. Die betreffende Person muss Bürger eines EU-/EWR-Landesraumes sein.
  2. Ihre Einkünfte aus Österreich müssen mindestens 90 % ihres weltweiten Einkommens ausmachen oder die nicht in Österreich besteuerten Einkünfte dürfen einen Betrag von 12.465 Euro nicht überschreiten.

Durch die Ausübung der Option wird die Person in Bezug auf das gesamte Einkommen, das in Österreich erzielt wurde, wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Person behandelt. Dies kann Vorteile bringen, da bestimmte Abzüge, Freibeträge oder Familienleistungen, die nur für unbeschränkt Steuerpflichtige gelten, ebenfalls in Anspruch genommen werden können.

Responses

error: Content is protected !!