Versandhandel
Versandhandelsregel gemäß Art 3 Abs 3 UStG ist zu beachten.
Es gibt drei Voraussetzungen für die Versandhandelsregelung:
- Muss innergemeinschaftlich sein (zwischen Mitgliedsstaaten)
- Muss B2C sein (Leistungsempfänger muss Privatperson sein)
- Der Lieferschwellenwert von 35.000 Euro muss überschritten werden (gemeint ist der Gesamtumsatz im jeweiligen Land)
In solchen Fällen bleiben die Leistungserbringer Steuerschuldner. Das Reverse-Charge-System gilt nicht für Privatpersonen