Innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistungen werden in jenem Mitgliedstaat ausgeführt, in dem die Beförderung des Gegenstandes beginnt (Art 3a Abs 1 UStG).Alle übrigen Binnenmarktregeln gelten hier auch.
Innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistungen werden in jenem Mitgliedstaat ausgeführt, in dem die Beförderung des Gegenstandes beginnt (Art 3a Abs 1 UStG).Alle übrigen Binnenmarktregeln gelten hier auch.