11.2 Entgeltliche Erwerb

Trifft zu, wenn die Gegenleistung des Erwerbs mehr als 70% des Grundstückswertes ausmacht. ( §7 Abs 1 lit a TS 3) 

Die Bemessungsgrundlage bei entgeltlichen Erwerben ist der Kaufpreis.

Beispiel: Kauf 

Der Steuersatz für den entgeltlichen Erwerb beträgt 3,5%. 

Steuerschuldner ist sowohl der Erwerber als auch der bisherige Eigentümer des Grundstückes. 

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