24. Grunderwerbsteuer

Die österreichische Grunderwerbssteuer bezieht sich ausschließlich auf Grundstücke in Österreich. 

Grundstücke außerhalb Österreichs werden im jeweiligen Land versteuert. 

Wie das jeweilige Grundstück versteuert wird, hängt von der Art ab, wie dieses erworben wurde. Dafür gibt es fünf Möglichkeiten. (§7 GrEStG) 

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