14. Schenkung

Die Schenkung ist in Österreich steuerbefreit. Das heißt, dass es keine Schenkungssteuer gibt.

Trotzdem liegt in einigen Fällen eine Meldepflicht vor. Die Meldepflicht ist abhängig davon, von wem die Schenkung erfolgt ist

Schenkungen können sowohl Geld als auch Sachschenkungen sein

  • Schenkung zwischen Familienangehörigen: Es entsteht eine Meldepflicht, wenn die Summe der Schenkung 50.000 Euro in einem Jahr übersteigt
  • Schenkung zwischen nicht Familienangehörigen: Es gibt eine Meldepflicht, wenn die Summe der Schenkung 15.000 Euro in fünf Jahren übersteigt

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